19.05.2026: Väisänen IP Oy: Geplante Reform des finnischen Gebrauchsmustergesetzes würde den Rechtsschutz schwächen: wir schlagen eine praxistauglichere Lösung vor
Väisänen IP Oy hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer Regierungsvorlage zur Änderung des finnischen Gebrauchsmustergesetzes abgegeben.
Das finnische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft bereitet Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes unter anderem deshalb vor, weil generative KI die Kosten für die Ausarbeitung von Anmeldungen senken und damit das Risiko von Massenanmeldungen sowie einer strategischen Nutzung ungeprüfter Gebrauchsmuster erhöhen kann.
Väisänen IP Oy verbindet praktische Erfahrung bei Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen mit Erfahrung in streitigen Schutzrechtsverfahren und gerichtlicher Durchsetzung in Finnland, Deutschland und vor dem Einheitlichen Patentgericht. Außerdem ist Väisänen IP Oy Vorreiter beim Einsatz von KI bei der Ausarbeitung und Analyse von Schutzrechtsanmeldungen. Dadurch haben wir einen besonders praxisnahen Blick darauf, wie sich Gesetzesänderungen tatsächlich auf Schutzrechtsinhaber, vermeintliche Verletzer und gerichtliche Verfahren auswirken.
Kritik: Die vorgeschlagene Ausfuhrherstellungs-Ausnahme ist problematisch
In unserer Stellungnahme befürworten wir die Klarstellung des erfinderischen Schritts bei Gebrauchsmustern und dessen Annäherung an die patentrechtliche Beurteilung.
Wir wenden uns jedoch gegen die vorgeschlagene Ausnahme für die Herstellung von Ausfuhrprodukten. Nach dem Entwurf würde das durch ein finnisches Gebrauchsmuster gewährte Ausschließlichkeitsrecht die gewerbliche Herstellung in Finnland nicht mehr erfassen, wenn das Produkt ausschließlich außerhalb Finnlands in Verkehr gebracht wird.
Das Problem ist vor allem praktischer und prozessualer Natur. Die vorgeschlagene Ausnahme würde die Verletzungsprüfung von einem technischen Vergleich zwischen Schutzgegenstand und angegriffenem Produkt zu einer Prüfung kommerzieller Lieferketten und Marktausrichtungen verschieben.
Herstellung ist eine physische Handlung. Nach dem vorgeschlagenen Modell würde ihre Zulässigkeit jedoch von der späteren Marktausrichtung abhängen. Dies wirft schwierige praktische Fragen auf:
- Wie müsste ein Unterlassungstitel formuliert werden?
- Wie wäre ein solcher Titel zu vollstrecken?
- Wie wäre die Ausfuhrabsicht nachzuweisen?
- Wer trägt die Beweislast?
- Bliebe einstweiliger Rechtsschutz effektiv möglich, wenn sich der Antragsgegner auf eine spätere Ausfuhr beruft?
In unserer Stellungnahme weisen wir besonders darauf hin, dass die vorgeschlagene Ausnahme den einstweiligen Rechtsschutz schwächen und die Vollstreckung unklar machen könnte. Ein Vollstreckungsorgan kann anhand der äußeren Merkmale eines Produkts oder eines Herstellungsprozesses nicht erkennen, ob eine bestimmte Produktionscharge für den finnischen Markt oder für die Ausfuhr bestimmt ist.
Alternative: Kostendruck, Gebührenstruktur und beschleunigte Nichtigerklärung
Wir haben uns nicht auf Kritik beschränkt. Stattdessen haben wir ein konkretes alternatives Regelungsmodell vorgeschlagen, bei dem dem Missbrauchsrisiko des Gebrauchsmustersystems durch verfahrensrechtliche Instrumente begegnet wird, anstatt den materiellen Schutzumfang aller Gebrauchsmuster zu beschneiden.
Unsere Vorschläge umfassen:
- erhöhte oder gestaffelte Amtsgebühren,
- eine begrenzte Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei,
- eine erweiterte Kostentragungspflicht bei offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Verfahren,
- ein beschleunigtes Nichtigkeitsverfahren mit einer Zielbearbeitungszeit von 6–12 Monaten,
- eine bessere prozessuale Koordinierung von Verletzungsverfahren und Nichtigkeitsfragen.
In unserer Stellungnahme haben wir außerdem konkrete Entwürfe für neue Vorschriften, §§ 18 a–d des finnischen Gebrauchsmustergesetzes, vorgelegt. Unser Ziel ist es, den materiellen Schutz des Gebrauchsmusters vorhersehbar und vollstreckbar zu erhalten, zugleich aber die strategische Nutzung ungeprüfter Rechte wirtschaftlich weniger attraktiv zu machen.
Auch im Konsultationsverfahren wurden praktische Probleme erkannt – Väisänen IP Oy legte ein detailliertes Alternativmodell vor
Auch andere Stellungnahmen im Konsultationsverfahren haben praktische Probleme im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Ausnahme für die Ausfuhrherstellung erkannt. So wies das finnische Patent- und Registeramt (PRH) darauf hin, dass der Vorschlag mehrere Auslegungsfragen bei möglichen Verletzungssituationen offenlässt. Auch Suomen Asianajajat (die finnische Rechtsanwaltskammer) hob Beweisprobleme im Hinblick darauf hervor, wann ein Produkt als ausschließlich für Märkte außerhalb Finnlands bestimmt angesehen werden kann.
Die Stellungnahme von Väisänen IP Oy ging jedoch weiter, indem sie ein detailliertes alternatives Regelungsmodell und konkrete Gesetzesformulierungen vorlegte. Unser Vorschlag zielt darauf ab, dem Missbrauchsrisiko des Gebrauchsmustersystems präziser zu begegnen: durch beschleunigte Nichtigkeitsverfahren, Kostenfolgen bei missbräuchlichem Verhalten und die Erhaltung eines vorhersehbaren und vollstreckbaren materiellen Gebrauchsmusterschutzes.
Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier:
https://www.lausuntopalvelu.fi/FI/Proposal/Participation?proposalId=585c64d6-eb35-48ef-877a-c812ccbab80b